Eine Krankenkasse ist ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, Versicherte gegen die finanziellen Folgen von Krankheit abzusichern und den Zugang zu medizinischer Versorgung zu gewährleisten. Nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) soll die gesetzliche Krankenversicherung dazu beitragen, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern.
Die Krankenkassen finanzieren unter anderem ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie bestimmte Vorsorge-, Früherkennungs- und Rehabilitationsleistungen. Dabei gilt in der GKV das Solidarprinzip: Die Beiträge orientieren sich grundsätzlich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder, während medizinisch notwendige Leistungen nicht von der individuellen Beitragshöhe abhängen.
Geschichte der Krankenkassen
Die Ursprünge der Krankenkassen reichen weit vor die heutige Sozialversicherung zurück. Berufs- und Handwerksverbände richteten bereits früher gemeinschaftliche Hilfskassen ein, um ihre Mitglieder bei Krankheit finanziell zu unterstützen. Als entscheidender Schritt zur modernen Krankenversicherung gilt jedoch das Jahr 1883. Unter Reichskanzler Otto von Bismarck wurde das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ verabschiedet. Deutschland führte damit als erstes Land eine Sozialversicherung auf nationaler Ebene ein. Anfangs waren lediglich rund zehn Prozent der Bevölkerung pflichtversichert.
In den folgenden Jahrzehnten wurde der Kreis der Versicherten erheblich erweitert. Zugleich nahm der Umfang der Leistungen zu. Heute bildet die gesetzliche Krankenversicherung eine zentrale Säule des deutschen Gesundheitswesens; nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind fast 90 Prozent der Bevölkerung Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Finanzierung und Organisation
Die GKV wird überwiegend durch Beiträge ihrer Mitglieder und der Arbeitgeber finanziert. Bei Beschäftigten richtet sich die Höhe der Beiträge grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Einkommen bis zur gesetzlich festgelegten Beitragsbemessungsgrenze. Zusätzlich zum allgemeinen beziehungsweise ermäßigten Beitragssatz erheben die einzelnen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag.
Kennzeichnend für das System ist außerdem die gemeinsame Finanzierung innerhalb einer Solidargemeinschaft. Dadurch werden Gesundheitsrisiken auf eine große Zahl von Versicherten verteilt. Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigenen Beitrag familienversichert werden. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung existiert in Deutschland die private Krankenversicherung (PKV), deren Finanzierung und Versicherungsbedingungen anderen Prinzipien folgen.
Auswirkungen auf Gesundheit und Prävention
Krankenkassen übernehmen nicht erst dann eine Funktion, wenn eine Erkrankung bereits eingetreten ist. Zum gesetzlichen Auftrag gehören ebenso Prävention und Gesundheitsförderung. Nach § 20 SGB V sollen Leistungen der Krankenkassen Krankheitsrisiken vermindern und ein selbstbestimmtes gesundheitsorientiertes Verhalten unterstützen. Zugleich sollen sie dazu beitragen, sozial bedingte Unterschiede bei den Gesundheitschancen zu reduzieren.
Zum Leistungsspektrum gehören deshalb beispielsweise bestimmte Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie Präventionsangebote. Ein möglichst früher Zugang zu Diagnostik und Behandlung kann zudem verhindern, dass Krankheiten unentdeckt bleiben oder sich verschlimmern. Die Krankenversicherung erfüllt somit neben ihrer finanziellen Absicherungsfunktion auch eine gesundheitspolitische Aufgabe.
Krankenversicherung für Studenten über 25
Für Studierende spielt das Alter bei der Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über ein gesetzlich versichertes Elternteil familienversichert sein. In besonderen Fällen, beispielsweise nach bestimmten Freiwilligendiensten, kann sich dieser Zeitraum verlängern. Danach ist in der Regel eine eigene Versicherung erforderlich.
Häufig erfolgt anschließend der Wechsel in die Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Diese studentische Pflichtversicherung kann grundsätzlich bis zum Ende des Semesters bestehen, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Für die Beitragsberechnung gelten besondere gesetzliche Regelungen. Neben dem Krankenversicherungsbeitrag fallen ein kassenindividueller Zusatzbeitrag und Beiträge zur Pflegeversicherung an. Nach Ende der studentischen Versicherung kommt bei gesetzlich Versicherten unter anderem eine freiwillige Mitgliedschaft in Betracht. Sonderregelungen können beispielsweise bei bestimmten studienverzögernden Umständen gelten.
Bedeutung im Sozialstaat
Krankenkassen verbinden individuelle Absicherung mit einem solidarisch organisierten Finanzierungssystem. Sie ermöglichen einem großen Teil der Bevölkerung Zugang zu medizinischer Versorgung, ohne dass die Behandlungskosten bei jedem Krankheitsfall unmittelbar selbst getragen werden müssen. Gleichzeitig übernehmen sie Aufgaben von der Gesundheitsförderung über die Behandlung bis zur Rehabilitation. Damit sind Krankenkassen sowohl für die soziale Absicherung des Einzelnen als auch für die Organisation und Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens von grundlegender Bedeutung.
Fußnoten
- Bundesgesundheitsministerium – Aufgaben und Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung
- Bundesgesundheitsministerium – Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung
- Gesetze im Internet – § 20 SGB V: Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
- gesund.bund.de – Krankenversicherung für Studierende
- Krankenversicherung für Studenten über 25
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